Wohngarantie

Gute Gründe für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung:

1. Wohnrecht auf Lebenszeit

Das Nutzungsverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ordnung der Noris eG, Vandalismus oder Mietrückstände aufgehoben werden.

2. Gut wohnen auf Dauer

Die Miethöhe ist nicht an eine etwaige Gewinnerwartung eines Investors gebunden, sondern auf Kostendeckung ausgerichtet.

3. Wohnraumversorgung für Kinder

Die Mitgliedschaft (nicht die Wohnung) ist vererbbar, so dass auch Kinder und Enkel ein genossenschaftliches Dauernutzungsrecht erwerben können.

4. Mitbestimmung

Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss in der Mitgliederversammlung beschlossen.

5. “Ring der Genossenschaften” – mobil in ganz Deutschland

Ein überregionaler Wohnungsservice, durch den das (bisher regional begrenzte) Dauernutzungsrecht auf alle Orte und Städte ausgedehnt wurde, wird durch den Ring der Genossenschaften vertreten.
Dieser bereits 1969 gegründete Zusammenschluss hat es sich zum Ziel gesetzt, die Mobilität der Mitglieder zu erhöhen und den Wechsel von einer Genossenschaft in eine andere bei einem Ortswechsel zu erleichtern.
Durch Anrechnung der Dauer der Mitgliedschaft kann die Anwartschaft auf eine Wohnung, insbesondere in Gebieten mit begrenzter Zahl an guten und preiswerten Genossenschaftswohnungen, verkürzt werden.

Mehr Informationen unter: www.gdw.de