Prinzipien der Genossenschaft
Grundlagen: Genossenschaftsgesetz – Satzung für die Regelung der Mitgliedschaft, sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder
Hauptziel: Ziel der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder
Grundgedanke: Der Grundgedanke ist in § 2 der Satzung der NORIS eG festgeschrieben: “… ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder…”
Dem Grundgedanken (Förderprinzip) folgt das Identitätsprinzip, nämlich die Doppelfunktion der Mitglieder als wirtschaftlicher Träger der Genossenschaft (Mitgliedschaft) einerseits und als Kunde ihrer Förderleistungen und Nutzer ihrer Wohnung andererseits.
Die Genossenschaft wird vom dokumentarischen Prinzip getragen, wobei grundsätzlich gilt:
“Ein Mitglied, eine Stimme (gem. Satzung)”
Die alltäglichen notwendigen Geschäftsentscheidungen werden über die sog. “repräsentative Demokratie” (durch Vorstand und Aufsichtsrat) getroffen. Entscheidungsbefugnis der Mitgliederversammlung (vgl. auch Satzung) besteht u.a. für:
Feststellung des Jahresabschlusses
Wahl des Aufsichtsrates
Änderung der Satzung
Entlastung der Organe
Das Solidaritätsprinzip der Genossenschaft enthält alle Merkmale der demokratischen Kompromissfähigkeit. Die Gesamtheit aller Mitglieder bedeutet keine bloße Addition von Einzelinteressen. Der Weg, ein ökonomisches Ziel zu erreichen, wird zwar von allen gemeinsam getragen (bestimmt), aber von keinem allein vorgegeben.